2G Regelung


Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der bayerischen Landesregierung kann ein Besuch der Saunagarten Röder-Thermen für Personen ab 12 Jahren ab Mittwoch, den 09.02.2022 vorerst nur mit einem 2G Berechtigungsnachweis (geimpft oder genesen) erfolgen:

  • Geimpft – Bitte bringen Sie Ihren offiziellen Impfnachweis (auch digital z.B. über CovPass oder Corona-Warnapp möglich) bzw. Impfpass über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung mit.
  • Genesen – Genesene werden wie vollständig Geimpfte behandelt. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt

Ausnahmen:

 

Kinder, die jünger als 12 Jahre und 3 Monate sind brauchen keinerlei 2G+ Nachweis vorzulegen. 

 

Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können. Diese Personen erhalten gegen Vorlage eines negativen PCR-Test (max. 48h alt) Zugang.