Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der bayerischen Landesregierung kann ein Besuch der Saunagarten Röder-Thermen für Personen ab 12 Jahren ab Mittwoch, den 09.02.2022 vorerst nur mit einem 2G Berechtigungsnachweis (geimpft oder genesen) erfolgen:
Ausnahmen:
Kinder, die jünger als 12 Jahre und 3 Monate sind brauchen keinerlei 2G+ Nachweis vorzulegen.
Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können. Diese Personen erhalten gegen Vorlage eines negativen PCR-Test (max. 48h alt) Zugang.